Zugegeben. Die Überschrift „Aus Altpapier Geld machen“ klingt sehr reißerisch und wenig glaubwürdig. Dennoch trifft sie den Kern der Sache sehr gut. Denn wer zwischen 1994 und 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann nach jüngstem BGH-Urteil eine Rückabwicklung vornehmen. Das kann sich wirklich lohnen. In vielen Fällen ist das deutlich lukrativer, als sie regulär laufen zu lassen und führt zu satten Gewinnen. Lesen Sie hier, warum eine Rückabwicklung für Sie sinnvoll sein kann und wie Sie vorgehen können.

Der Hintergrund der BGH Entscheidung zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen liegt in fehlenden oder falschen Widerspruchsbelehrungen der jeweiligen Versicherungspolicen. Betroffen sind ca. 100 Millionen Versicherungsverträge zwischen 1994 und 2007. Damit bekommen Versicherte in 100 Millionen Fällen eine zweite Chance. Das ist im Leben generell selten. In diesem Artikel zeige ich Ihnen auf, wann es sich für Sie lohnt, diese zweite Chance zu nutzen und eine Rückabwicklung zu prüfen.

Wann ist die Rückabwicklung einer Lebensversicherung sinnvoll?

Die Frage ist einfach beantwortet: Dann wenn Sie durch eine Rückabwicklung mehr Geld bekommen, als Ihre Versicherungsgesellschaft!
Ob das der Fall ist, kann bei laufenden Verträgen nicht pauschal beantwortet werden. Letztlich muss sich jeder selber fragen, ob die Rendite der Lebensversicherung für ihn ausreichend ist oder war. Aus meiner Erfahrung heraus weiß ich jedoch, dass die Renditen oft extrem niedrig sind und sich eine Rückabwicklung in vielen Fällen lohnt. Was viele nicht wissen: Der Kunde bekommt durch die Rückabwicklung nicht nur sein eingezahltes Geld wieder. Er erhält zusätzlich Zinsen und eine Entschädigung. Er kann das so gewonnene zurückgewonnene Kapital dann wesentlich ertragsstärker anlegen.

Warum Rückabwicklung und nicht Kündigung?

Bei der Rückabwicklung wird der Kunde so gestellt, als ob es den Vertrag nie gegeben hätte. D. h. er bekommt nicht nur die eingezahlten Beträge (inklusive aller Kosten und Provisionen) wieder, sondern erhält auch eine Entschädigung für entgangene Zinsen (s. g. Nutzungsentschädigung). Dadurch kann es bei der Rückabwicklung leicht einige tausend Euro mehr geben als bei einer Kündigung.

Können auch bereits gekündigte oder ausgelaufenen Lebensversicherungen rückabgewickelt werden?

Ja! Hier ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit noch einfacher zu beantworten. Denn jeder Cent, der durch eine Rückabwicklung mehr ausgezahlt wird, als Sie bei Kündigung oder bei Auslauf der Versicherung bekommen haben ist ein Gewinn für Sie.
Da die Summen, die ein Kunde im Falle einer Kündigung einer Lebensversicherung erhält oftmals sogar unterhalb der Summe liegt, die er in den Vertrag eingezahlt hat, ist eine Rückabwicklung für den Kunden eine ideale Lösung. Oft geht geht es um Mehrerträge in vier- bis fünfstelliger Höhe. An dieser Stelle wird dann tatsächlich „aus Altpapier bares Geld gemacht“.

Kann jede Lebensversicherung Rückabgewickelt werden?

Nein.
Zum einen können nur die Versicherungen die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind rückabgewickelt werden und auch innerhalb dieses Zeitraums gibt es Verträge, die ohne Rechtsfehler zustande gekommen sind und damit nicht rückabgewickelt werden können. Es gibt jedoch ca. 100 Millionen Versicherungspolicen die rückabgewickelt werden können. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass die betreffende Police darunter ist.

Ist es in jedem Fall sinnvoll eine Lebensversicherung rückabzuwickeln?

Ganz klar nein.
Auch wenn es sehr viele Konstellationen gibt, in denen das sinnvoll ist. Hier gilt es eine genaue Einzelfallprüfung vorzunehmen. Dabei darf z. B. nicht außeracht gelassen werden, dass es durchaus sinnvoll und notwendig sein kann, einen Todesfallschutz für den Hauptverdiener oder eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Oft sind solche Absicherungsleistungen mit Lebensversicherungen verknüpft. solche Sachverhalte gilt es bei einer Rückabwicklung zu berücksichtigen.

Wie kann ich genau vorgehen, wenn ich meine Versicherung überprüfen lassen möchten?

Um zu prüfen, ob in Ihrem Fall noch Ansprüche geltend gemacht werden können, lassen Sie von allen Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind, folgende Unterlagen prüfen:

  • Antrag
  • Versicherungspolice
  • aktuelle Wertstandsmitteilung
  • Schreiben oder Angaben (Datum und Betrag) zu eventuellen Auszahlungen oder Zuzahlungen

Oder bei bereits ausgezahlten/gekündigten Verträgen:

  • Antrag
  • Versicherungspolice
  • Abrechnungen der Auszahlung
  • Schreiben oder Angaben (Datum und Betrag) zu eventuellen Auszahlungen oder Zuzahlungen

Aus den Unterlagen sollte hervorgehen, wann und wieviel einbezahlt (und evtl. aus- bzw. zugezahlt) wurde. Sollten Sie nicht mehr alle Unterlagen besitzen, so lassen Sie einfach das prüfen, was Ihnen vorliegt. Auch bei unvollständigen Unterlagen ist oft noch eine Rückabwicklung möglich. Wichtig ist, dass Sie sich bei der Prüfung an einen Ökonomiecoach wenden, der über die notwendige Expertise verfügt und in Zusammenarbeit mit qualifizierten Anwälten zunächst kostenfrei prüft, ob in Ihrem Fall eine Rückabwicklung auch möglich und auch sinnvoll ist. Momentan springen viele Anwälte und Dienstleister auf den Zug „Rückabwicklung“ von Lebensversicherungen auf. Den meisten fehlt jedoch die Erfahrung. Nur wenige können auch tatsächlich erfolgreiche Rückabwicklungen vorweisen. Daher lassen Sie sich am besten im Vorfeld mitteilen, wie viele Lebensversicherungen Ihr Berater auch tatsächlich erfolgreich rückabgewickelt hat. Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht sehr wichtig, dass zunächst eine kostenlose und unverbindliche Analyse und Berechnung vorgelegt wird, die genau klärt, ob eine Rückabwicklung realisierbar ist und was diese bringt. Nur so können Sie im konkreten Einzelfall prüfen, ob sich der Aufwand für Sie auch wirklich lohnt und erhalten eine saubere Entscheidungsgrundlage. Wenn diese Voraussetzungen beim Berater Ihres Vertrauens gegeben sind, rate ich Ihnen in jedem Fall diese Prüfung vorzunehmen! Kapitalzuflüsse von über EUR. 10.000 zuzüglich aller bereits eingezahlter Beiträge sind keine Seltenheit.Bei einer kostenlosen Erstüberprüfung haben Sie also kein Risiko sondern nur eine Chance. Diese müssen Sie jedoch aktiv nutzen! Von Nichts (tun) kommt bekanntlich Nichts.

Sie haben Fragen an den Autor oder sind auf der Suche nach einem Investor bzw. Unternehmerberater?
Kontaktieren Sie mich gerne direkt:

KONTAKT

About the Author: 

Ansgar M. Nagel ist erfolgreicher Investor und Unternehmerberater.
Als Unternehmerberater engagiert er sich als Partner von Unternehmern und Unternehmen bei der erfolgreichen Umsetzung von Unternehmensverkäufen. Darüber hinaus begleitet er bei Optimierungen im Bereich Führung, Vertrieb und Ökonomie.
Sie wollen wissen, was Ansgar Nagel für Sie tun kann? Weitere Informationen finden Sie unter www.ansgarnagel.de

Fanden Sie diesen Artikel lesenswert? Ich freue mich sehr, wenn Sie den Artikel teilen!

Schlagworte:

Vermögensaufbau |Vermögensplanung | Vermögensschutz | Vermögen | Vermögensmanagement | Ökonomiecoaching | Altersvorsorge | Absicherung| Aktien | Börse| Geldanlage | Geld